
Bayerisches Ladeinfrastruktur- und Abrechnungssystem
Seit 2026 darf an Behörden nicht mehr kostenfrei geladen werden. BayLiA liefert die Lösung: automatisierte, verursachungsgerechte Abrechnung — vollständig digital, vollständig lokal.
Mit dem Haushaltsgesetz 2026/2027 ist die bisherige Ermächtigung zum kostenfreien Laden an Behörden entfallen (Art. 8 Abs. 6 HG 2017/2018, weggefallen lt. Landtagsbeschluss vom 27.11.2025). Behörden müssen Ladevorgänge nun abrechnen — BayLiA macht das automatisch.
Jeder Ladevorgang wird exakt dem verursachenden Mitarbeiter zugeordnet und transparent abgerechnet.
Mitarbeiter nutzen ihre vorhandene Dienstausweis-Karte — kein Ausgabe- oder Verwaltungsaufwand.
Vom Ladevorgang bis zur Rechnung — der gesamte Prozess läuft automatisch, ohne manuellen Eingriff.
Fünf Schritte, ein durchgängig automatisierter Ablauf — von der Anmeldung bis zur Abrechnung.
Einmalige Anmeldung über den bestehenden Single-Sign-On der Behörde. Alle Mitarbeiterdaten werden automatisch aus der Personaldatenbank übernommen — kein Formular, kein Aufwand.
Mitarbeiterkarte an den Ladepunkt halten — sofortige Freischaltung ohne zusätzliche Ladekarte. Das Fahrzeug wird geladen, der Fortschritt live erfasst.
Alle Ladevorgänge werden übersichtlich im Portal dokumentiert — mit Datum, Dauer und Energiemenge. Volle Transparenz für Mitarbeiter und Verwaltung.
Sobald das Fahrzeug vollständig geladen ist, erhält der Mitarbeiter automatisch eine E-Mail — der Ladepunkt wird für den nächsten Nutzer frei.
Rechnungen werden automatisch erstellt, pro Mitarbeiter gebündelt und über das Landesamt für Finanzen abgerechnet — nahtlos integriert in bestehende Verwaltungsprozesse.
Im Einsatz an der Hochschule München seit Anfang 2026
* Berechnung: 5.000 kWh ÷ 18 kWh/100 km ≈ 27.800 km durch E-Mobilität ersetzt → ~1.945 L eingesparter Kraftstoff × 2,5 kg CO₂/L ≈ 5 t CO₂ (Ökostrom: ~0 g CO₂/kWh)
Warum Handlungsbedarf besteht
Weggefallene Ermächtigung — Haushaltsplan 2026/2027
„Angehörige des öffentlichen Dienstes dürfen ihre privaten Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge an Ladevorrichtungen ihrer unmittelbaren Beschäftigungsdienststelle ohne Kostenerstattung elektrisch aufladen […]"
Art. 8 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 2017/2018 — diese Regelung ist mit dem Landtagsbeschluss vom 27.11.2025 ersatzlos entfallen. Behörden sind seit 01.01.2026 verpflichtet, Ladevorgänge verursachungsgerecht abzurechnen.
BayLiA wurde an der Hochschule München entwickelt und ist dort seit Anfang 2026 erfolgreich im Einsatz — eine erprobte Lösung, die direkt übernommen werden kann.
BayLiA fügt sich nahtlos in bestehende Strukturen ein
Jeder Ladevorgang ist einzeln nachvollziehbar — verursachungsgerecht und revisionssicher dokumentiert.
Die Ladeleistung aller Punkte wird dynamisch gesteuert, um das Gebäudenetz nicht zu überlasten und Energie effizient zu nutzen.
Alle Softwarekomponenten werden lokal betrieben — kein Cloud-Dienst, volle Hoheit über sensible Daten, keine externe Abhängigkeit.
BayLiA nutzt vorhandene IT-Infrastruktur und Dienstausweise — keine Neuanschaffungen, keine zusätzliche Kartenausgabe.
Einfache Bedienung, transparente Abrechnung und automatische Benachrichtigungen sorgen für hohe Akzeptanz.
Abrechnung über das Landesamt für Finanzen — eingebettet in bestehende Verwaltungsprozesse, ohne Systembrüche.
Entwickelt an der Hochschule München — finanziell gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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